Einschulungsuntersuchung
Volltext
Die Schuleingangsuntersuchung ist Pflicht für alle Kinder, die eingeschult werden sollen. Sie dient der Feststellung von Gründen, die einem erfolgreichen Schulbesuch aus medizinischer Sicht entgegenstehen könnten und findet in der Regel vor dem Kennenlerngespräch mit der Schulleitung statt.
Die Ärztin/der Arzt kann über einen zu definierenden Zeitraum eine Beurlaubung aus gesundheitlichen Gründen empfehlen.
Den Antrag auf Beurlaubung müssen Sie als Eltern dann an das zuständige Schulamt richten.
Ansprechpunkt
An Ihren Kreis oder Ihre kreisfreie Stadt (Gesundheitsamt, Fachdienst für Gesundheit - Kinder- und Jugendärztlicher Dienst).
Frist
Bei Verhinderung zum Untersuchungstermin ist die zuständige Stelle umgehend zu benachrichtigen.
Rechtsgrundlage(n)
Schleswig-Holsteinisches Schulgesetz (SchulG),
Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst (Gesundheitsdienst-Gesetz - GDG),
Landesverordnung über die schulärztlichen Aufgaben,
Gesetz zur Durchführung von Reihenuntersuchungen (RUG).
Leistungsbeschreibung
Die Schuleingangsuntersuchung ist Pflicht für alle Kinder, die eingeschult werden sollen.
Sie dient der Feststellung von gesundheitlichen oder entwicklungsbedingten Besondheiten, die einem erfolgreichen Schulbesuch aus medizinischer Sicht entgegen stehen. Die Ergebnisse und die daraus resultierenden Empfehlungen werden an die jeweilige Schule in schriftlicher Form weitergeleitet, damit diese Befunde bei der weiteren Planung und Vorbereitung der neuen Klassen durch die Schule genutzt werden können.
Der Arzt kann über einen zu definierenden Zeitraum eine Beurlaubung aus gesundheitlichen Gründen empfehlen.
Den Antrag auf Beurlaubung müssen die Eltern an das zuständige Schulamt richten.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Die im Einladungsschreiben an die Erziehungsberechtigten aufgeführten Unterlagen. Das sind in der Regel
- gelbes Vorsorgeheft
- Impfausweis
- Anamnesebogen
- falls vorhanden: Brille, Heilhilfsmittel
Welche Fristen muss ich beachten?
Rechtsgrundlage
Schleswig-Holsteinisches Schulgesetz (SchulG)
Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst (Gesundheitsdienst-Gesetz - GDG)