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Foto: Hans-Martin Slopianka, Husum

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Fischereifahrzeug aus dem Aal-Register löschen lassen

Volltext

Wenn Sie ein Fischereifahrzeug für die Aalfischerei aufgeben, muss dies unter Angabe der Bootsnummer/n der zuständigen Behörde unverzüglich gemeldet werden.  Die zuständige Behörde löscht daraufhin das eingetragene Fischereifahrzeug aus dem Aalregister.

Verfahrensablauf

  • Sie melden das Fischereifahrzeug zur Aalfischerei bei der zuständigen Behörde ab.
  • Sie füllen das Formular aus und verschicken es per E-Mail oder postalisch.
  • Für das Formular benötigen Sie Ihre Bootsnummer/Registernummer.
  • Ihr angemeldetes Fischereifahrzeug zur Aalfischerei wird dann aus dem Fischereiregister entfernt.

Frist

Bei Aufgabe der Aalfischerei

Zuständige Stelle

Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung (LLnL)

Onlinedienste

Kosten

  • Verwaltungsgebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein)

Ansprechpunkt

Obere Fischereibehörde im  Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung des Landes Schleswig-Holstein