Frühförderung Hörgeschädigte
Volltext
Vermuten Sie bei Ihrem Kind eine Hörschädigung? Es gibt für jedes Alter (auch für Säuglinge) spezielle Hörüberprüfungsverfahren. Beanspruchen Sie kompetenten ärztlichen und fachärztlichen Rat!
Ansprechpunkt
An eine Frühförderstelle in Ihrer Nähe oder die Beratungs- und Förderzentren der Schulen für Sinnesgeschädigte.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen zum Thema Frühförderung finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein und der Ärztekammer Schleswig-Holstein.