Gewährleistung der Betriebssicherheit - Erlaubnis zur Errichtung und zum Betrieb von Tankstellen beantragen
Volltext
Für die Errichtung (Montage, Installation) und den Betrieb sowie wesentliche Änderungen (Bauart oder Betriebsweise) einer Tankstelle benötigen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Tankstellen sind sogenannte »überwachungsbedürftige Anlagen« die nach dem Stand der Technik montiert, installiert und betrieben werden müssen.
Die Erlaubnis kann unter Bedingungen erteilt und jederzeit beschränkt, befristet sowie mit Auflagen verbunden werden.
Hinweise (Besonderheiten)
Alle Auskünfte werden vorbehaltlich einer gegebenenfalls erforderlichen baurechtlichen Prüfung erteilt. Nähere Angaben finden Sie in den Leistungsbeschreibungen zum Baurecht ( Bauantrag ).