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Bei Rückfragen steht Ihnen das Infocenter gern zur Verfügung
Veranstaltungen am oder im Wasser (Hafengebiet) bedürfen einer vorherigen Genehmigung.
An die örtlichen Hafenbehörden (Hafenamt).
Es wird empfohlen, Genehmigungen für Veranstaltungen frühestmöglich zu beantragen.
Landesverordnung für die Häfen in Schleswig-Holstein (Hafenverordnung - HafVO).
Im Einzelfall können Gebühren erhoben werden. Auskünfte hierüber erteilt die zuständige Hafenbehörde.
Anträge können formlos gestellt werden.