Hilfsnavigation

Webseite durchsuchen

Wie kann ich Ihnen helfen?
Foto: Hans-Martin Slopianka, Husum

Bei Rückfragen steht Ihnen das Infocenter gern zur Verfügung

Hafenbehördliche Genehmigungen

Volltext

Veranstaltungen am oder im Wasser (Hafengebiet) bedürfen einer vorherigen Genehmigung.

Ansprechpunkt

An die örtlichen Hafenbehörden (Hafenamt).

Frist

Es wird empfohlen, Genehmigungen für Veranstaltungen frühestmöglich zu beantragen.

Rechtsgrundlage(n)

Landesverordnung für die Häfen in Schleswig-Holstein (Hafenverordnung - HafVO).

Kosten

Im Einzelfall können Gebühren erhoben werden. Auskünfte hierüber erteilt die zuständige Hafenbehörde.

Formulare

Anträge können formlos gestellt werden.