Kindertageseinrichtung: Erlaubnis zum Betrieb
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie eine Kindertageseinrichtung betreiben wollen, benötigen Sie eine Betriebserlaubnis.
An wen muss ich mich wenden?
- An das Landesjugendamt im Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein (MSJFSIG) für eine Betriebserlaubnis in den Städten Flensburg, Kiel, Lübeck und Neumünster,
- an das jeweilige Kreisjugendamt für die Betriebserlaubnis innerhalb eines Kreises.
Welche Fristen muss ich beachten?
In manchen Fällen sind Fristen zu bedenken. Genaue Auskunft hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
- § 45 Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe,
- § 11 Abs. 1 Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflegestellen (Kindertagesstättengesetz - KiTaG).
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten des Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein (MSJFSIG).