Straßenpersonenverkehr (ohne Taxen und Mietwagen): Anerkennung gleichwertiger Abschlussprüfungen
Volltext
Wenn Sie ein Unternehmen des Straßenpersonenverkehrs führen wollen, müssen Sie fachlich geeignet sein.
Die fachliche Eignung können Sie nachweisen durch eine
- Fachkundeprüfung bei der Industrie- und Handelskammer (IHK)
oder durch folgende Bildungsabschlüsse:
- Abschlussprüfungen zum Kaufmann/zur Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr, Schwerpunkt: Personenverkehr,
- Abschlussprüfung zur Fortbildung zum Verkehrsfachwirt/zur Verkehrsfachwirtin,
- Abschlussprüfung als Betriebswirt/Betriebswirtin (DAV), abgelegt bei der Deutschen Außenhandels- und Verkehrsakademie in Bremen,
- Abschlussprüfung als Diplom-Betriebswirt/Diplom-Betriebswirtin im Fachbereich Wirtschaft I Studiengang Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik an der Fachhochschule Heilbronn,
- Abschluss als Diplom-Verkehrswirtschaftler/Diplom-Verkehrswirtschaftlerin an der Technischen Universität Dresden,
- Bachelor of Arts, Studiengang Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik, Vertiefungsrichtung Personenverkehr der Hochschule Heilbronn.
Wird Ihr Abschluss anerkannt, erhalten Sie eine Fachkundebescheinigung.
Rechtsgrundlage(n)
§ 6 Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV).
- § 4 Absatz 1 erufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV)
- § 6 Absatz 1 und 3 erufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV)
- § 7 Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV)
- Anlage 4 Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV)
- § 6 PBZugV
- § 4 Absatz 1 erufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV)
- § 6 Absatz 1 und 3 erufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV)
- § 7 Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV)
- Anlage 4 Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV)
Kosten
Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der jeweils gültigen Fassung des Gebührentarifs der IHK. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die IHK.