Unternehmenskarte erstmalig beantragen
Volltext
Unternehmenskarten (auch Unternehmerkarten) werden für Inhaber von Firmen oder Betrieben erstellt, deren Fahrpersonal Beförderungen durchführt, die unter die Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 fallen oder die Lenk- und Ruhezeiten nach § 1 der Fahrpersonalverordnung (FPersV) einzuhalten haben.
Fahrer-, Werkstatt- und Unternehmenskarten werden auf Antrag erteilt.
Ansprechpunkt
An den Kreis oder die kreisfreie Stadt, in dem die Antragstellerin ihre/der Antragsteller seine Hauptniederlassung hat.
Frist
Die Unternehmenskarte ist 5 Jahre gültig.
Vor Ablauf der Gültigkeit ist rechtzeitig, frühestens 6 Monate vorher, ein Folgeantrag zu stellen.
Erforderliche Unterlagen
- Nachweis über die Gewerbeanmeldung,
- Nachweis des Namens des Inhabers oder des Vertretungsberechtigten (gegebenenfalls Vertretungsvollmacht),
- bisherige Unternehmenskarte bei Erneuerungsantrag auf Grund von Beschädigung oder Fehlfunktion.