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Foto: Bernd Höfer, Breklum

Kreishaus in der Marktstraße in Husum

10.07.2023

Führerschein-Umtausch: Änderung in der Antragsstellung

Führerscheine sollen künftig EU-weit einheitlich und fälschungssicher sein – so hat es die Europäische Union 2006 festgelegt. Bis 2033 muss jeder Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, in den neuen EU-Führerschein umgetauscht werden.

In Deutschland gelten dafür gestaffelte Fristen. Aktuell sind die Jahrgänge 1965 bis 1970 dazu aufgerufen, den Umtausch ihres Führerscheins bis zum 19.1.2024 zu beantragen.

Um Anträge künftig noch schneller bearbeiten zu können, ändert die Führerscheinstelle des Kreises Nordfriesland ab dem 10. Juli 2023 die Antragsstellung. Bürgerinnen und Bürger sollen ihren aktuellen Führerschein im Original künftig – anders als bisher – bereits mit der Übermittlung der Antragsunterlagen abgeben.

Der Antrag auf Umtausch des Führerscheins in einen Kartenführerschein steht unter https://t1p.de/584t im Dokumentenbereich auf der rechten Seite zum Ausdrucken zur Verfügung. Er muss vollständig ausgefüllt werden. Dabei gilt es besonders, die Hinweise auf der letzten Seite zu beachten. Danach müssen dem Dokument noch alle erforderlichen Anlagen beigefügt werden. Welche das sind, erfahren die Bürgerinnen und Bürger im Antrag selbst. Hinzu kommt nun noch der aktuelle Führerschein.

Wer alle Unterlagen zusammen hat, schickt den Antrag inklusive des Führerscheins schließlich per Post an den Kreis Nordfriesland, Führerscheinstelle, Marktstraße 6, 25813 Husum. Alternativ können Bürgerinnen und Bürger sie auch persönlich im Husumer Kreishaus am Osteingang abgeben.

Die Führerscheinstelle versieht den Führerschein mit einem Ungültigkeitsstempel und schickt diesen mit einem Begleitschreiben kurz nach Antragseingang zurück an den Antragsstellenden. Das Schreiben bestätigt, dass man sich im Umtauschprozess befindet und kann bei Führerscheinkontrollen vorgezeigt werden.

Der eingegangene Antrag wird von der Führerscheinstelle parallel auf Vollständigkeit geprüft und – sollten keine Unterlagen fehlen – der Bundesdruckerei zukommen gelassen. Antragsstellende erhalten im Anschluss eine Rechnung der Kreisverwaltung. Der neue Führerschein wird schließlich direkt von der Bundesdruckerei an die Inhaberin oder den Inhaber dieses geschickt und nicht wie bisher von der Führerscheinstelle des Kreises Nordfriesland.

Bürgerinnen und Bürger erreichen die Führerscheinstelle bei Fragen telefonisch über die Bürger-Hotline 04841 67-210 der Kreisverwaltung. Sie ist montags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr sowie freitags von 8 bis 12 Uhr durchgehend erreichbar.

Aktueller Bearbeitungsstand der Anträge (Stand 7. Juli 2023)

Alle bis Ende Mai 2023 abgegebenen Umtauschanträge wurden von der Führerscheinstelle bereits bearbeitet und die neuen Führerscheine bei der Bundesdruckerei in Auftrag gegeben. [BL1] 

Überblick der Fristen

I. Führerscheine, die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden; aufgelistet nach den Geburtsjahren der Fahrerlaubnisinhaberinnen und -inhaber sowie dem Datum, bis wann der Umtausch erfolgt sein muss:

Vor 1953: 19.1.2033

1953-1958: 19.1.2022

1959-1964: 19.1.2023

1965-1970: 19.1.2024

1971 oder später: 19.1.2025

II. Führerscheine, die ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurden; aufgelistet nach dem Ausstellungsjahr und dem Datum, bis wann der Umtausch erfolgt sein muss:

1999-2001: 19.1.2026

2002-2004: 19.1.2027

2005-2007: 19.1.2028

2008: 19.1.2029

2009: 19.1.2030

2010: 19.1.2031

2011: 19.1.2032

2012-18.1.2013: 19.1.2033