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Foto: Bernd Höfer, Breklum

Kreishaus in der Marktstraße in Husum

20.10.2022

Führerschein-Umtausch: Jahrgänge 1959 bis 1964 sind aktuell dran

Der 19. Januar 2023 rückt langsam näher. Wer in Nordfriesland lebt und zwischen 1959 und 1964 geboren wurde, muss bis dahin seinen alten grauen oder rosafarbenen Papierführerschein bei der Führerscheinstelle der Kreisverwaltung umtauschen. Im März 2019 hat der Gesetzgeber in einer Änderung der Fahrerlaubnisverordnung die Umtauschpflicht für den europaweit einheitlichen Kartenführerschein eingeführt.

Und so geht’s: Ein persönlicher Vor-Ort-Termin ist nicht erforderlich. Zunächst muss der Antrag auf Umtausch des Führerscheins in einen Kartenführerschein ausgedruckt werden. Zu finden ist dieser unter https://t1p.de/186bv auf der rechten Seite unter „Dokumente“. Der Antrag muss vollständig ausgefüllt werden. Dabei gilt es besonders, die Hinweise auf der letzten Seite zu beachten. Danach müssen dem Dokument noch alle erforderlichen Anlagen beigefügt werden. Welche das sind, erfahren die Bürgerinnen und Bürger im Antrag selbst.

Wer alle Unterlagen zusammen hat, schickt den Antrag schließlich per Post an den Kreis Nordfriesland, Führerscheinstelle, Marktstraße 6, 25813 Husum. Eine elektronische Übersendung ist nicht möglich. Alternativ können Bürgerinnen und Bürger den ausgefüllten Antrag auch persönlich im Husumer Kreishaus am Osteingang abgeben. Wer Fragen hat, erreicht die Führerscheinstelle per E-Mail an fuehrerschein@nordfriesland.de

Damit die aktuell erforderlichen Anträge zeitnah abgearbeitet werden können, bittet die Führerscheinstelle die Bürgerinnen und Bürger, genau auf die nach Jahrgängen gestaffelten Fristen zu achten. Wer nach 1964 geboren wurde, muss seinen Antrag derzeit noch nicht schicken. Bis zum 19. Januar 2023 sind lediglich die Jahrgänge 1959 bis 1964 gefragt.

Überblick der Fristen

  • Führerscheine, die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden; aufgelistet nach den Geburtsjahren der Fahrerlaubnisinhaberinnen und -inhaber sowie dem Datum, bis wann der Umtausch erfolgt sein muss:

    • Vor 1953: 19.1.2033
    • 1953-1958: 19.1.2022
    • 1959-1964: 19.1.2023
    • 1965-1970: 19.1.2024
    • 1971 oder später: 19.1.2025


  • Führerscheine, die ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurden; aufgelistet nach dem Ausstellungsjahr und dem Datum, bis wann der Umtausch erfolgt sein muss:

    • 1999-2001: 19.1.2026
    • 2002-2004: 19.1.2027
    • 2005-2007: 19.1.2028
    • 2008: 19.1.2029
    • 2009: 19.1.2030
    • 2010: 19.1.2031
    • 2011: 19.1.2032
    • 2012-18.1.2013: 19.1.2033