Beschluss des Kreistages zur zukünftigen Struktur des Klinikums NF
Die Gesellschafterversammlung der Klinikum Nordfriesland gGmbH wird angewiesen, den Geschäftsführer anzuweisen, die folgenden Maßnahmen umzusetzen:
A.) Kurz- und mittelfristige Maßnahmen
I. Tönning:
1. Die stationäre Versorgung am Standort Tönning ist einzustellen. Angestrebt wird die Schließung zum 30.6.2017, vorausgesetzt, dass der Betrieb aus organisatorischen und personellen Gründen bis zu diesem Termin gewährleistet werden kann.
2. Vor Schließung der stationären Versorgung ist der Weiterbetrieb des Medizinischen Versorgungszentrums zur ambulanten Versorgung in Tönning sicherzustellen. Dazu ist das MVZ, als Tochtergesellschaft der Klinikum Nordfriesland gGmbH, zusammen mit der Kassenärztlichen Vereinigung so aufzustellen, dass es nachhaltig und wirtschaftlich geführt werden und daher dauerhaft bestehen kann. Auch dazu müssen ggf. erforderliche weitere Arztsitze für den Standort Tönning generiert werden, wie z. B. ein internistischer Arztsitz.
3. Für eine Nachnutzung des Krankenhausgebäudes in Tönning sind bevorzugt solche zu wählen, die der Palliativ- und Hospizversorgung auf der Halbinsel Eiderstedt dienen. Darüber hinaus ist zu prüfen, ob der Eiderstedter Flüchtlingshilfe Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt werden können.
4. Ebenfalls vor Schließung ist, soweit in der Zuständigkeit des Klinikums liegend, in Abstimmung mit dem Landrat, in Zusammenarbeit mit der Kassenärztlichen Vereinigung und dem Rettungsdienst Nordfriesland (einschließlich Luftrettung) die Notfallversorgung in und für Eiderstedt sicherzustellen.
5. Die Möglichkeiten des Strukturfonds zur Begleitung der Umstrukturierung sind voll auszuschöpfen.
II. Niebüll:
1. Zur Sicherstellung der stationären Versorgung mit dem derzeitigen klinischen Angebot ist, im Zusammenwirken mit dem Sozialministerium und den Kassen, eine finanzielle Hilfe (Sicherstellungszuschlag, Strukturhilfe, erhöhtes Budget o.ä.) in Höhe des zu erwartenden jährlichen Defizits zu verhandeln.
2. Die Erweiterung der Geriatrie ist zu prüfen.
3. Die mittelfristig notwendigen Investitionskosten sind zu ermitteln. Dies soll geschehen in einer Variante, die den derzeitigen Betrieb aufrecht erhält und in einer zweiten Variante, die den Standort langfristig zukunftsfähig macht.
III. Husum:
1. Die sich aus der Umstrukturierung ergebenden Entscheidungen für den Standort Husum sind zu treffen.
2. Die mittelfristig notwendigen Investitionskosten sind zu ermitteln. Dies soll geschehen in einer Variante, die den derzeitigen Betrieb aufrecht erhält und in einer zweiten Variante, die den Standort langfristig zukunftsfähig macht.
B.) Kooperation / Fusion
Kooperationsgespräche sind mit dem Ziel einer vernetzten Zusammenarbeit sowohl mit den Häusern in Flensburg wie auch mit dem Westküstenklinikum (unter Berücksichtigung des 6 K-Verbundes) durch die Geschäftsführung des Klinikums, in Begleitung durch den Aufsichtsrat, aufzunehmen. Dabei sind auch sowohl die Möglichkeiten eines gemeinsamen Klinikverbundes als auch einer Klinikfusion zu prüfen.
C.) Mittelfristige / langfristige Maßnahmen
1. Zur Abklärung aller Optionen ist auch die Möglichkeit eines zentralen Neubaus, auch unter dem Gesichtspunkt einer Anbindung an bestehende psychiatrische /psychosomatische Strukturen, ergebnisoffen zu prüfen. Die Beschlussfassung erfolgt unter der Bedingung, dass die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, Landesverband Nordwest (VAV-Verfahren) und die NOSPA (Frist wegen Sanierungsgutachten) verbindlich erklären, dass sie ihre gesetzten Fristen zurückstellen bis zum Abschluss dieser Prüfung. Ausdrücklich ist festzustellen, dass die Prüfung eines zentralen Neubaues nicht auf den Standort Riddorf beschränkt sein soll.
2. Die Prüfung von Zukunftsoptionen, die die Aufgabe von einem oder beider verbleibender Festlandstandorte beinhaltet, ist schnellstmöglich zu einem Abschluss zu bringen, um an den bestehenden Standorten Investitions- und Entwicklungsstaus zu vermeiden.
3. Sollten konkrete Ergebnisse und eine abschließende Bewertung nicht bis zum 23.3.2017 vorliegen, ist ein Zwischenfazit zu ziehen. Auf seiner Basis ist dann zu entscheiden, ob Machbarkeitsprüfungen fortgesetzt oder beendet werden.
Der Landrat wird beauftragt, in Abstimmung mit der Geschäftsführung des Klinikums alle Maßnahmen zu ergreifen, die geeignet sind, die ambulante Versorgung und den Rettungsdienst auf der Halbinsel Eiderstedt so zu gestalten, dass die Schließung der stationären Versorgung am Standort Tönning bestmöglich ausgeglichen wird.
Diese Beauftragung schließt die Befassung mit folgenden Teilaspekten ein, soweit sie nicht in der Zuständigkeit des Klinikums zu erledigen sind:
1. Erhalt des Durchgangsarztsitzes am Standort Tönning,
2. Sicherstellung einer angemessenen Notfallversorgung für die »niederschwelligen« Notfälle (Notfallambulanz) in den Nachtstunden, an Wochenenden und Feiertagen am Standort Tönning und zusätzlich ergänzend am Standort St.-Peter-Ording,
3. Anpassung der Kapazitäten des Rettungsdienstes an die veränderten Verhältnisse auf Eiderstedt.