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Foto: Bernd Höfer, Breklum

Kreishaus in der Marktstraße in Husum

03.05.2020

Zweitwohnungen in Nordfriesland dürfen wieder genutzt werden

Die rund 25.000 Zweitwohnungen in Nordfriesland dürfen ab Montag, dem 4. Mai, wieder genutzt werden. Es gibt nur noch wenige Einschränkungen: Aufgrund des nach wie vor geltenden Beherbergungsverbotes dürfen die Besitzer der Wohnungen sie zwar selbst nutzen und die Personen mitbringen, mit denen sie auch am Erstwohnsitz zusammenwohnen – sie dürfen die Wohnungen aber nicht an Dritte vermieten.

Auf den Inseln und Halligen dürfen die anderen Mitglieder des Hausstandes sich nur aufhalten, wenn auch die Person anwesend ist, der die Zweitwohnung gehört.

Im Falle einer Kontrolle durch Polizei oder Ordnungsamt müssen die Betroffenen nachweisen, dass sie zur Nutzung einer Zweitwohnung befugt sind. Geeignete Dokumente sind eine Meldebescheinigung, ein Bescheid über Zweitwohnungssteuern, ein Grundbuchauszug oder ein langfristiger Miet- oder Pachtvertrag.

Außerdem muss laut der jüngsten Verordnung des Landes sichergestellt sein, dass die Zweitwohnungsbesitzer und ihre Angehörigen eine Insel oder Hallig binnen 24 Stunden verlassen können, falls sie aufgrund eines Covid-19-Verdachts unter Quarantäne gestellt werden.

Um auszuschließen, dass auf der Rückreise zu ihrem Hauptwohnsitz Dritte angesteckt werden, wird das Gesundheitsamt des Kreises Nordfriesland die Vorgehensweise in jedem Einzelfall prüfen und individuell festlegen.

Auch Dauercamper lässt die neue Landesverordnung wieder zu. Das gilt auf dem Festland und auf den Inseln und Halligen. Sie müssen für mindestens fünf Monate eine Fläche auf einem Campingplatz gebucht haben – und weitgehend autark sein, denn die Gemeinschaftseinrichtungen der Campingplätze bleiben bis auf Weiteres geschlossen.