Hilfsnavigation

Webseite durchsuchen

Wie kann ich Ihnen helfen?
Foto: Bernd Höfer, Breklum

Kreishaus in der Marktstraße in Husum

Fachdienst Finanzen

Rund 30 Mitarbeitende des Fachdienst Finanzen sind für die zügige Bearbeitung und Überwachung des Zahlungsverkehrs verantwortlich. Ferner tragen wir durch die Erstellung des jährlichen Haushaltsplans dazu bei, dass die wirtschaftliche Zukunft des Kreises Nordfriesland langfristig gesichert ist.

Im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung sind wir für die Abwicklung des Zahlungsverkehrs des Kreises zuständig. Dabei ist es unser Ziel, dass Sie Ihre Leistungen, wie BAföG oder Ähnliches rechtzeitig vom Kreis erhalten. Darunter fällt z.B. die Verwaltung von Eingängen aus Gebühren oder Beiträgen.

Für eine schnelle und unkomplizierte Aufgabenerledigung, haben wir uns in folgende Teilbereiche untergliedert:

Allgemeine Finanzwirtschaft

Seit 2008 erfolgt das Finanzwesen des Kreises auf der Basis der Doppik. Hierbei wird die Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage, ähnlich wie bei einem Unternehmen über die Bilanz und Ergebnisrechnung (Gewinn- und Verlustrechnung) abgebildet. Zusätzlich wird über die Finanzrechnung, insbesondere die Investitionsfähigkeit des Kreises dargestellt. Durch die Doppik soll der Ressourcenverbrauch genau erfasst und die Generationengerechtigkeit gewährleistet werden. Die Allgemeine Finanzwirtschaft befasst sich hauptsächlich mit der Erstellung und Bewirtschaftung der Haushaltspläne sowie der Erstellung der Jahresabschlüsse des Kreises und der Stiftung Nordfriesland.

Geschäftsbuchhaltung

Die Geschäftsbuchhaltung ist zentral für alle Teilhaushalte (Budgets) des Kreises zuständig. Sämtliche eingehenden sowie ausgehenden Rechnungen werden durch die Mitarbeitenden der Geschäftsbuchhaltung erfasst und geprüft. Unter anderem werden dabei auch die Vermögensgegenstände des Kreises bewertet. Somit sind wir in sämtliche buchhaltungswirksame Geschäftsvorfälle des Kreises Nordfriesland involviert, welche sich auf die Darstellung der Finanz-, Ertrags- und Vermögenslage auswirken.

Finanzbuchhaltung (Zahlungsverkehr und weitere Kassengeschäfte)

Die Finanzbuchhaltung ist zentral für die Abwicklung des gesamten Zahlungsverkehrs des Kreises zuständig. Dies beinhaltet auch das Mahn- und Vollstreckungswesen.