Vormundschaft für minderjährige Flüchtlinge
Kommen unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Nordfriesland an, werden sie meistens über das Familiengericht einem der in der Kreisverwaltung tätigen Amtsvormünder / Amtsvormünderinnen (das Wort gibt es tatsächlich☺) zugeordnet.
Die Aufgabe der Amtsvormundschaft ist es, für Kontinuität und Festigung im Leben der / des Jugendlichen zu sorgen, schulische und berufliche Laufbahnen zu begleiten und anzuschieben sowie für die medizinische Versorgung und rechtliche Vertretung zu sorgen. Kurz: Sie übernehmen Aufgaben, um die sich üblicherweise die Eltern kümmern.
Die beim Kreis NF beschäftigten Amtsvormünder/-innen sind Diplom-Sozialpädagogen. Grundsätzlich kann das Gericht diese Aufgabe aber auch geeigneten Privatleuten anvertrauen – als sogenanntem Einzelvormund / Einzelvormünderin.
Schon vor über zehn Jahren hat der Kreis die Selbsthilfeeinrichtung KIBIS beauftragt, entsprechende Werbemaßnahmen durchzuführen und als erste Ansprechadresse für Interessierte zur Verfügung zu stehen.
Doch bevor jemandem ein Kind oder Jugendlicher anvertraut wird, ist ein festgelegtes Profiling-System zu durchlaufen, in dem die Bewerberinnen und Bewerber detailliert über ihre Ziele, Möglichkeiten, Herkunft und Ressourcen befragt werden. Zudem müssen sie ein umfangreiches polizeiliches Führungszeugnis beibringen.
Wer diese Hürde genommen hat, nimmt an regelmäßig stattfindenden Fortbildungsveranstaltungen teil, die Kreis und KIBIS gemeinsam organisieren. Hier sind auch die Amtsvormünder/-innen anwesend, um zu schauen, ob die Chemie, bezogen auf die ins Auge gefassten Mündel, stimmt.
Auch nach der Übernahme einer Vormundschaft werden die Freiwilligen durch den Kreis Nordfriesland und KIBIS aufmerksam begleitet. Sie können sich selbstverständlich auch durch die Gerichte beraten lassen.
Das sehr verantwortungsvolle Amt des Vormundes / der Vormünderin rechtfertigt die Bemühungen des Kreises Nordfriesland, bei der Suche nach Freiwilligen sehr zielgenau vorzugehen. Ziel ist es, möglichst wenige Abbrüche von Einzelvormundschaften zu riskieren. Das ist uns bisher auch gelungen.
Kreis und KIBIS gehen davon aus, dass es ihnen gelingen wird, Personen, bei denen nicht das Wohl des betroffenen Mündels selbst an alleroberster Stelle steht, bereits im Bewerbungsverfahren oder spätestens in den ersten Wochen ihrer Vormundschaft auszufiltern.