Was tun bei Sturmflut?
Aktuelle Pressemitteilungen des Kreises NF ...
... zur Sturmflut finden Sie beizeiten hier ... aber noch nicht jetzt, denn soooo schlecht ist das Wetter ja heute gar nicht.
Wie werden Sturmfluten eingeteilt?
Danach sprechen wir an der Nordseeküste bei 1,5 bis 2,5 Metern von einer Sturmflut, bei 2,5 bis 3,5 Metern von einer schweren Sturmflut und bei mehr als 3,5 Metern von einer sehr schweren Sturmflut.
Bürgertelefon
Bei akuter Überflutungsgefahr:
Schalten Sie bei angekündigten schweren Sturmfluten Ihr Radio (zum Beispiel NDR oder RSH) oder Fernsehgerät ein. Sie sollten auch ein Radio mit frischen Batterien bereithalten.
Suchen Sie Schutz in höher gelegenen Stockwerken Ihres Hauses.
Stellen Sie Handgepäck bereit! Beschränken Sie sich dabei auf das Notwendigste.
Benutzen Sie die Checkliste auf der ersten Seite dieses Faltblattes.
Informieren Sie bitte auch Ihre Nachbarn, hilfsbedürftige Menschen sowie Ihre ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger!
Maßnahmen im Haus:
Lagern Sie empfindliches Mobiliar und andere Wertgegenstände rechtzeitig in höhere Stockwerke um.
Entfernen Sie Chemikalien, Farben, Kraftstoffe und andere umweltgefährdende Stoffe aus überflutungsgefährdeten Räumen und Kellern.
Dichten Sie – soweit möglich – alle Kelleröffnungen und Eingangstüren mit Sandsäcken oder anderem geeigneten Material ab.
Im Fall einer Evakuierung:
Verlassen des gefährdeten Gebietes
Falls ein Deichbruch befürchtet wird, kann eine vorsorgliche Evakuierung bestimmter Gebiete, Orte oder Ortsteile nötig werden.
Sie werden über eine bevorstehende Evakuierung durch Rundfunk oder Fernsehen und durch Lautsprecherdurchsagen informiert. Schalten Sie daher unbedingt Radio oder Fernsehen ein! In einigen Regionen erfolgt die Warnung auch durch Sirenen.
Zu Ihrer eigenen Sicherheit befolgen Sie bitte die Anweisungen der Behörden! Das evakuierte Gebiet wird durch die Polizei gesichert.
Benutzen Sie zum Verlassen Ihres Wohnortes Ihr eigenes Fahrzeug und bemühen Sie sich um Unterkunft bei Verwandten oder Bekannten.
Soweit keine Verkehrslenkung eingerichtet ist, verlassen Sie das gefährdete Gebiet geradlinig auf den Hauptverkehrswegen. Vermeiden Sie Querbewegungen in ufernahen Bereichen.
Können Sie Ihren Wohnort nicht mit einem eigenen Fahrzeug verlassen, sollten Sie sich um Mitfahrgelegenheit bemühen. Gegenseitige Hilfe sollte gerade im Notfall eine Selbstverständlichkeit sein.
Menschen mit Behinderungen, Bettlägerige oder sonst hilfsbedürftige Personen können über das Bürgertelefon Unterstützung anfordern, falls Nachbarn oder Personen, die sonst die Betreuung sicherstellen, nicht helfen können.
Die besondere Situation verlangt äußerst diszipliniertes Verhalten auf den Straßen. Achten Sie bitte auf Verkehrshinweise und folgen Sie unbedingt den Anordnungen der Polizei und Hilfsdienste!
Vieh darf auf keinen Fall freigelassen und auf die Straße getrieben werden!
Sammelplätze
Haben Sie keine Fahrgelegenheit, können Sie Beförderungsmittel zu den Notunterkünften nutzen.
Sammelplätze in Ihrer Region werden im Schadenfalle sofort über die Medien bekanntgegeben und können unter der Nummer des Bürgertelefons abgefragt werden.
Notunterkünfte
Bei Bedarf werden Notunterkünfte eingerichtet, zum Beispiel in umliegenden Schulen. Dies wird über die Medien, insbesondere durch Radiomeldungen, bekannt gegeben und kann auch beim Bürgertelefon erfragt werden. Sofern eine baldige Rückkehr in die eigene Wohnung nicht möglich ist und eine Unterkunft bei Freunden oder Verwandten nicht zur Verfügung steht, werden von dort auch andere, für längeren Aufenthalt geeignete Notunterkünfte organisiert.
Rettungsdienst / Notruf / Krankentransport
Der Rettungsdienst steht unter Tel. 112 ständig für akute Notfälle und medizinisch zu betreuende Transporte zur Verfügung. Blockieren Sie diesen lebenswichtigen Anschluss nicht unnötig!
Für Anfragen zu Notunterkünften oder Transporthilfen nutzen Sie bitte das hierfür eingerichtete Bürgertelefon. Bei Bedarf wird Ihnen von dort auch ein für den Transport erforderlicher Krankenwagen bereitgestellt.