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Foto: Hans-Martin Slopianka, Husum

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Wassergefährdende Stoffe: Fachbetrieb - Nachweis der Fachbetriebseigenschaft

Volltext

Fachbetriebe haben auf Verlangen gegenüber der zuständigen Stelle die Fachbetriebseigenschaft nachzuweisen.

Die Fachbetriebseigenschaft muss auch gegenüber dem Betreiber einer Anlage nachgewiesen werden können, wenn dieser den Fachbetrieb mit fachbetriebspflichtigen Tätigkeiten beauftragt.

Ansprechpunkt

An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Wasserbehörde).

Rechtsgrundlage(n)

  • § 62 Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (WHG),
  • § 26 Landesverordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (Anlagenverordnung - VAwS),
  • § 5 Wassergesetz des Landes Schleswig-Holstein (Landeswassergesetz - WasG SH).

Allgemeine Öffnungszeiten der Kreisverwaltung Nordfriesland

Montag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag

08:30 Uhr - 12:00 Uhr

14:00 - 16:00 Uhr

Mittwoch 08:30 Uhr - 12:00 Uhr

14:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr

14:00 - 16:00 Uhr

Freitag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr  

Bitte beachten Sie die besonderen Öffnungszeiten einiger Verwaltungsbereiche.

Um Wartezeiten zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen dringend, vor Ihrem Besuch einen Termin zu vereinbaren. ACHTUNG: Für die Zulassungsstellen, die Führerscheinstelle, die Einbürgerungsbehörde und die Ausländerbehörde ist es aus organisatorischen Gründen zwingend erforderlich, vorab einen Termin zu buchen.

Möglichkeiten zur Terminvereinbarung finden Sie hier >>>