VETERINÄRAMT
Im Veterinäramt arbeiten Verwaltungsmitarbeiter/innen, Lebensmittelkontrolleure/innen, Tierärzte/innen und Fachassistenten/innen an den klassischen Aufgaben der Veterinärverwaltung wie Tierseuchenbekämpfung und Tierschutz, Lebensmittelüberwachung, Verbraucherschutz und Fleischhygiene.
AKTUELLES AUS DEM VETERINÄRAMT
Blauzungenkrankheit
Nachdem am 08.08.2024 das Virus der Blauzungenkrankheit vom Serotyp 3 im Kreis Nordfriesland erstmals bestätigt wurde, weitet sich die Tierseuche weiter aus. Es sind sowohl Rinder- als auch Schafhaltungen betroffen. Schleswig-Holstein hat seinen BTV-Freiheitsstatus aufgrund mehrerer Nachweise im Land verloren.
Die Blauzungenkrankheit ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, die durch kleine, blutsaugende Mücken (Gnitzen) übertragen wird. Einen wirksamen Schutz vor schweren Verläufen der Krankheit bietet nur eine Impfung nach abgeschlossener Grundimmunisierung. Zusätzlich ist eine Behandlung mit Repellentien hilfreich, um die Tiere gegen die Überträger der Erkrankung zu schützen. Bitte wenden Sie sich bei Fragen zur Impfung an Ihren Hoftierarzt oder an das Veterinäramt des Kreises Nordfriesland.
Weitere Informationen zu Seuchengeschehen erhalten Sie auf der Seite des Friedrich-Löffler-Instituts.
Geflügelpest
Pressemitteilung
22.05.2026
Geflügelpest: Aufhebung der Aufstallungspflicht in Nordfriesland
Mit Wirkung ab dem 23. Mai 2026 hebt das Veterinäramt des Kreises Nordfriesland seine Allgemeinverfügung vom 29. Oktober 2025 über Maßnahmen zur Bekämpfung der Geflügelpest auf. Damit endet im gesamten Kreisgebiet die Aufstallungspflicht für Geflügel.
Zuletzt mussten noch Betriebe mit mehr als 49 Stück Geflügel entlang der Küsten und größeren Gewässer ihre Tiere aufgestallt lassen.
Aufgrund der aktuellen Risikobewertung gibt der Kreis zumindest in Teilen Entwarnung. Die Anzahl der Wildvögel, insbesondere der Gänse, ist bedingt durch den Vogelzug stark gesunken, so dass die Gefahr einer Eintragung in Hausgeflügelbestände ebenfalls als niedriger zu bewerten ist.
Jedoch befinden sich inzwischen ganzjährig einige Vogelarten im Kreisgebiet, in denen das Virus immer wieder nachgewiesen wird. Auch nach Einschätzung des Friedrich-Löffler-Instituts ist davon auszugehen, dass sich ganzjährig Geflügelpest-Viren in der Wildpopulation befinden.
Das Veterinäramt weist daher ausdrücklich darauf hin, dass die Biosicherheitsmaßnahmen ganzjährig einzuhalten sind und jeder Tierhalter aufgerufen ist, seinen Bestand auf ein Eintragsrisiko zu kontrollieren und gegebenenfalls geeignete Gegenmaßnahmen zu ergreifen. In diesem Zusammenhang wird erneut auf die die Allgemeinverfügung des Ministeriums für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz des Landes Schleswig-Holstein vom 23. Oktober 2025 zur Festlegung von vorbeugenden Biosicherheitsmaßnahmen bei Geflügel und in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln hingewiesen. Sie ist unter https://t1p.de/rvbm6 im Internet zu finden.
Bei punktuellen Geschehen, wie zum Beispiel vermehrten Nachweisen oder einer hohen Dichte an Wildvögeln in bestimmten Gebieten, behält sich das Veterinäramt vor, auch für einzelne Betriebe oder Gebiete eine Aufstallung anzuordnen oder die Ausläufe zu begrenzen. Betriebe, die eine solche Problematik in ihrer Umgebung sehen, werden gebeten, Kontakt mit dem Veterinäramt aufzunehmen.
Die entsprechende Allgemeinverfügung des Veterinätamtes ist unter 4. Allgemeinverfügung zur Aufhebung der Aufstallungspflicht zu finden.
Wichtig für alle Geflügelhalter bleibt die Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen zum Schutz aller Geflügelhaltungen. Die entsprechende Anordnung des Kieler Landwirtschaftsministeriums steht unter Allgemeinverfügung zur Festlegung von vorbeugenden Biosicherheitsmaßnahmen .
Alle Halter von Geflügel und gehaltenen Vögeln im Kreis Nordfriesland, die ihre Tierhaltung noch nicht beim Veterinäramt angezeigt haben, sind aufgerufen dies nachzuholen.
Zum Schutz ihrer Tiere sollten alle Geflügelhalter den direkten und indirekten Kontakt zu Wildvögeln vermeiden. Insbesondere die Versorgung des Hausgeflügels mit Futter und Wasser sollte geschützt vor dem Zugriff von Wildvögeln erfolgen.
Weitere Informationen, sowie die aktuelle Risikobewertung des FLI finden Sie hier.
Kleiner Grenzverkehr
Der „kleine Grenzverkehr“ mit Pferden nach Dänemark ist unter neuen Bedingungen wieder möglich
Aufgrund eines zwischen Dänemark und Deutschland beschlossenen Abkommens ist das Verbringen von Pferden von Schleswig-Holstein in bestimmte Gebiete Dänemarks wieder möglich geworden. Die Anforderungen hierfür in Kürze:
- Der Betrieb bzw. der Tierhalter muss gelistet sein. Dafür muss eine Überprüfung des Betriebes durch das zuständige Veterinäramt erfolgen, die jährlich wiederholt werden muss.
- Es muss eine vom Tierhalter ausgefüllte Eigenerklärung mitgeführt werden.
- Der Grenzübertritt darf ausschließlich aus folgenden Gründen erfolgen:
- Freizeit- oder Arbeitsgründe
- Teilnahme an Sport-, kulturellen oder ähnlichen Veranstaltungen, inkl. Training hierfür
- Weidehaltung
- Die Dauer des Aufenthaltes ist abhängig vom Verbringungszweck
- Der Equidenpass muss mitgeführt werden
- Transportmittel müssen gereinigt und desinfiziert werden.
- Den entsprechenden Vordruck sowie weitere Informationen finden Sie hier:
Für Fragen und/oder die Aufnahme in die Liste stehen wir über E-Mail: veterinaeramt@nordfriesland.de gerne zur Verfügung.
Weitere Informationen erhalten Sie auch unter dem folgenden Link: Verbringen von Equiden in Grenznähe zwischen Dänemark und Deutschland - erleichterte Bedingungen.
Bienenseuche Amerikanische Faulbrut
Zurzeit haben wir keinen Fall von Amerikanischer Faulbrut im Kreis Nordfriesland.
Weitere Informationen zur Amerikanischen Faulbrut und anderen Bienenseuchen finden Sie hier.
Afrikanische Schweinpest (ASP)
Information zur Afrikanischen Schweinepest (ASP)
Informationen zur Afrikanischen Schweinepest (ASP) finden Sie hier...
Tierseuchenbekämpfung
Tiergesundheit
Jeder Tierhalter muss sich vor Aufnahme der Tierhaltung über seine Pflichten informieren. Um den Bedürfnissen seiner Tiere gerecht zu werden, ist es unerlässlich, über die notwendige Sachkunde hinsichtlich einer tierschutzkonformen Haltung, Ernährung und Pflege zu verfügen. Darüber hinaus liegt es in der Verantwortung des Tierhalters, sich über seine tierseuchenrechtlichen Pflichten zu informieren.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Tierschutz
Erlaubnis für Zucht, Haltung und Handel mit Tieren beantragen »
Zulassung als Transportunternehmen für Tiertransporte beantragen »
Lebensmittelüberwachung / Verbraucherschutz
Verbraucherbeschwerde »
Verbraucherschutz »
Lebensmittel: Zulassung von Lebensmittelunternehmern »
Lebensmittel: Registrierung als Lebensmittelunternehmer »
Einstufung nordfriesischer Muschelerzeugungsgebiete »
Ausbildung zum / zur Lebensmittelkontrolleur / in »
Praktikum im Veterinärbereich »
Fleischhygiene
Hausschlachtungen »
Trichinenschau bei Wildtieren »
Fleischgewinnung / Schlachtung: Zulassung »
Lebensmittelbetriebe registrieren lassen »
Praktikum im Veterinärbereich »
