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Das Gleichstellungsbüro

Das Gleichstellungsbüro des Kreises existiert seit 1987. Wir setzen uns für Chancengleichheit von Frauen und Männern ein.

Die Arbeit basiert auf dem Verfassungsauftrag des Grundgesetzes Artikel 3 Absatz 2:

»Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.« 

sowie auf der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein
Artikel 6:

»Die Förderung der rechtlichen und tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern ist die Aufgabe des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände sowie anderer Träger der öffentlichen Verwaltung. Insbesondere ist darauf hinzuwirken, dass Frauen und Männer in kollegialem öffentlichen Beschluss und Beratungsorgan zu gleichen Anteilen vertreten sind.«

Hier gibt es weitere Informationen zu »Gleichstellung der Frau«.

Kompetenzen der Gleichstellungsbeauftragten

Die Gleichstellungsbeauftragte ist mit folgenden Kompetenzen ausgestattet: Sie ist

  • dem Landrat direkt zugeordnet,
  • in Ausübung ihrer Tätigkeit unabhängig,
  • redeberechtigt im Kreistag sowie in allen Ausschüssen,
  • in allen Angelegenheiten, die die Belange von Frauen als Einwohnerinnen oder als Mitarbeiterinnen der Verwaltung berühren, so frühzeitig zu beteiligen, dass ihre Anregungen, Vorschläge und sonstigen Stellungnahmen berücksichtigt werden können,
  • in der Öffentlichkeitsarbeit selbständig. 

Der nordfriesische Kreistag hat seine Hauptsatzung letztmalig am 22. Juni 2005 geändert. In § 10 werden dort die näheren Regelungen über Aufgaben, Bestellung und Position der Gleichstellungsbeauftragten bestimmt (siehe auch § 2 Abs. 3 der Kreisordnung).

Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten

Die Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten sind verankert in der Kreisordnung sowie in der Hauptsatzung des Kreises in § 10.

Aufgaben sind unter anderem:

Im Sozial- und Familienbereich:

  • Förderung und Unterstützung des Ausbaus von Kinderbetreuung sowie weitere Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Betreuten Grundschulen, Mädchen- und Jungenarbeit, Frauentreffs und -gruppen, Frauen im Leistungsbezug des SGB XII, Aufrechterhaltung der Angebote für Frauen, die von Gewalt betroffen sind; Begleitung des demografischen Wandels

Im Gesundheitsbereich:

  • Berücksichtung unterschiedlicher Gesundheitsaspekte bei Frauen und Mädchen sowie Männern

Im Kulturbereich:

  • Berücksichtigung von Künstlerinnen bei Ausstellungen, Konzerten sowie Lesungen, Kultur- und Bildungsangebote für Frauen, Aufarbeitung der weiblichen Historie des Krieges

Im Verkehrsbereich:

  • Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs, sichere Parkplätze und Beteiligung bei der Verkehrsplanung

Im Bau- und Planungsbereich:

  • Frauenbeteiligung bei der Planung von öffentlichen Baumaßnahmen

Im Erwerbsbereich:

  • Begleitung und Unterstützung von Beschäftigungsmaßnahmen für Frauen, Beteiligung an der Umstrukturierung des Arbeitsmarktes zur Sicherung der Chancengleichheit von Männern und Frauen, Berufsorientierung von Mädchen und jungen Frauen, Erhöhung des Anteils von Existenzgründungen durch Frauen

In der gesamten Verwaltung:

  • Prüfung der Ausschussvorlagen, Stellungnahmen zu Anträgen der Fraktionen und Verwaltung, Frauenfördermaßnahmen in der Verwaltung, die eine ausgewogene Beteiligung von Frauen und Männern bei Einstellungen, Beförderungen, Aus- und Fortbildung sichern. Einführung von Gender Mainstreaming in allen Bereichen und Ebenen der Verwaltung

In der Kommunalpolitik:

  • Erhöhung des Anteils von Kommunalpolitikerinnen in dem Gremien des Kreises, der Ämter, Städte und Gemeinden, Angebote für Schulungen des politischen Ehrenamtes