Kurse zum/zur Nachbarschaftshelfer/in
Pflegebedürftige haben gegenüber ihrer Pflegekasse einen Anspruch auf einen Entlastungsbetrag von monatlich bis zu 125,00 Euro. Der Entlastungsbetrag kann beispielsweise für die Unterstützung durch eine/n Nachbarschaftshelfer/in eingesetzt werden.
Die geschulten Nachbarschaftshelfer/innen können beim Einkaufen oder hauswirtschaftlichen Tätigkeiten unterstützen, begleiten den/die Pflegebedürftige/n bei Arztbesuchen, zu Seniorennachmittagen oder bei einem Spaziergang.
Personen, die sich als Nachbarschaftshelfer/in engagieren möchten, müssen von der Pflegekasse anerkannt werden, damit hierfür der Entlastungsbetrag von bis zu 125,00 Euro eingesetzt werden kann. Nachbarschaftshelfer/innen müssen innerhalb von sechs Monaten eine Schulung sowie einen angemessenen Versicherungsschutz nachweisen.
Die Schulungen für Nachbarschaftshilfe werden in Kooperation mit dem Kompetenzzentrum Demenz sowie der Angehörigenschule und dem Pflegestützpunkt des Kreises Nordfriesland durchgeführt. Die Kosten werden in der Regel von den Pflegekassen des Nachbarschaftshelfers erstattet.
Anmeldungen werden telefonisch und per E-Mail angenommen.
Nähere Informationen und zum Kursangebot erhalten Sie beim Pflegestützpunkt.