Bildung und Teilhabe (BuT)
Das Bildungs-Paket, wie es auch genannt wird, unterstützt Kinder und Jugendliche aus finanziell schwachen Familien, um die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben zu ermöglichen!
Wer bekommt Leistungen aus dem Bildungs-Paket?
Berechtigt sind Kinder und Jugendliche aus Familien, die Leistungen
- nach dem SGB II (Bürgergeld)
- nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- nach dem SGB XII (Sozialhilfe)
- wie Kinderzuschlag
- wie Wohngeld
beziehen.
Das Bildungs-Paket kann von Kindern sowie Schülerinnen und Schülern bis 25 Jahre in Anspruch genommen werden. Leistungen für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben werden bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres erbracht.
Keinen Anspruch haben Jugendliche und junge Erwachsene, die eine Ausbildungsvergütung erhalten.
Welche Leistungen gibt es?
Für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene gibt es zusätzlich zum Regelbedarf sogenannte Bedarfe für Bildung und Teilhabe:
- Tages-Ausflüge und mehrtägige (Klassen-)Fahrten für Schüler*innen und für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege besuchen,
- Schulbedarf für Schüler*innen,
- Schülerbeförderungskosten für Schüler*innen,
- Lernförderung für Schüler*innen,
- Mittagessen für Schüler*innen und für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege besuchen,
- Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
Um mehr zu den einzelnen Leistungen zu erfahren, klicken Sie einfach auf den unterstrichenen Begriff!
Wie werden die Leistungen erbracht?
Die folgenden Leistungen werden als Geld-Leistungen erbracht:
- Schulbedarf (Schuljahr 2024/2025: August 130 € und Februar 65 €; Beträge werden jährlich angepasst)
- Teilhabe an sozialen und kulturellen Leben: pauschal 15 € monatlich (Nachweis muss im Bewilligungs-Zeitraum vorgelegt werden)
- Schülerbeförderung (nach Vorlage der Fahrkarte)
- Lernförderung (auf Antrag)
- Klassen- bzw. Kita-Fahrten (auf Antrag)
Für alle anderen Leistungen gibt es die Bildungs-Karte.