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Kinderbetreuung

Kinderbetreuung ist als zusammenfassender Begriff für die pflegende, beaufsichtigende, erziehende Tätigkeit Erwachsener gegenüber Kindern zu verstehen. Kind ist nach deutschem Recht in der Regel jeder junge Mensch, der das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat (§ 7 Abs. 1 SGB VIII). Kinderbetreuung erfolgt zuerst und zumeist in der Familie, in der Vergangenheit und in reicheren Familien auch durch Kindermädchen.

Heute ist neben der Erziehung in der Familie die Form der öffentlich oder privat organisierten Kindertagesbetreuung in Kindertagesstätten, Kinderkrippen und Kindertagespflege vorherrschend. In Österreich und der Schweiz wird hierfür ebenfalls der Begriff "Kinderbetreuung" oder auch "familienexternen Tagesbetreuung" verwendet. Auch gibt es vereinzelt den Begriff "fremdbetreut", der jedoch häufig in negativem Zusammenhang genutzt wird.