Informationen zum Brexit
Wie genau der Brexit am Ende aussehen wird, ist ungewiss. Für britische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die in Nordfriesland leben, kommen daher Fragen zum Aufenthaltsrecht auf.
Das Bundesinnenministerium hat häufige Fragen und Antworten in einer FAQ zusammengestellt. Den Link dorthin finden Sie in der rechten Randspalte (Desktopversion) bzw. weiter unten (mobile Ansicht). Bevor Sie diese lesen, möchten wir Sie auf Folgendes besonders hinweisen:
Bei einem ungeregelten Brexit – also falls Großbritannien die EU ohne Austrittsabkommen verlässt – müssen Einbürgerungsanträge spätestens an dem letzten Tag, an dem Großbritannien noch zur EU gehört, gestellt sein. Wer dies tut, kann seine britische Staatsangehörigkeit behalten und erwirbt damit eine doppelte Staatsangehörigkeit.
Wer stattdessen einen Aufenthaltstitel beantragen möchte, weil er nicht eingebürgert werden kann oder will, muss dies ebenfalls spätestens an dem letzten Tag tun, an dem Großbritannien noch zur EU gehört.
Beachten Sie bitte, dass der Antrag erst als gestellt gilt, wenn alle erforderlichen Unterlagen eingereicht wurden. Es ist nicht möglich, nach dem EU-Austritt noch Anlagen nachzureichen! Daher empfehlen wir Ihnen, nicht bis zum letzten Tag zu warten, sondern Ihren Antrag früher zu stellen.
Wenn Sie in Nordfriesland leben, sind wir in der Regel für die Einbürgerung und den Aufenthaltstitel zuständig. Um Details beider Dienstleistungen zu sehen (Ansprechpersonen, Kosten, Unterlagen etc.), klicken Sie auf dieser Seite im Bereich »Links« auf den Titel der Dienstleistung.