Informationen zum Deutschlandticket für Schüler/innen und Auszubildende
Die politischen Gremien im Kreis Nordfriesland haben beschlossen, dass in der Schülerbeförderung ab dem kommenden Schuljahr 2023/2024 das Deutschlandticket (49-Euro-Ticket) verwendet werden soll. Schüler und Schülerinnen haben dann die Möglichkeit, mit ihrer Schülerfahrkarte den gesamten öffentlichen Personennahverkehr in Deutschland zu benutzen.
Stand der Informationen: 23. August 2023.
Was ist das Deutschlandticket?
Einführung des Deutschlandtickets in der Schülerbeförderung in Nordfriesland
1. Schüler und Schülerinnen mit Fahrkartenanspruch
Schüler und Schülerinnen an allgemeinbildenden Schulen, die bereits jetzt Anspruch auf eine Fahrkarte gemäß Schülerbeförderungssatzung haben, erhalten das Deutschlandticket ohne Zuzahlung. Es wird — wie die bisherigen relationsbezogenen Fahrkarten — in den Schulen ausgegeben.
Ein Anspruch auf eine Fahrkarte liegt in der Regel dann vor, wenn die nächstgelegene Schule der gewählten Schulart über zwei Kilometer (Klassenstufen 1 bis 4) bzw. vier Kilometer (Klassenstufen 5 bis 10) entfernt liegt.
Voraussetzung ist der Hauptwohnsitz im Kreis Nordfriesland, während die besuchte Schule auch außerhalb des Kreises liegen kann. Schüler und Schülerinnen aus den benachbarten Kreisen erhalten bei den jeweiligen Kreisverwaltungen Informationen über die dortigen Angebote.
2. Schüler und Schülerinnen ohne Fahrkartenanspruch
Schüler und Schülerinnen an öffentlichen und nichtöffentlichen, allgemeinbildenden Schulen, die nach der Schülerbeförderungssatzung keinen Anspruch auf eine Fahrkarte haben, können sich ihr privat gekauftes Deutschlandticket anteilig erstatten lassen. Der Kreis Nordfriesland übernimmt einen Anteil von 30 € pro Monat, sodass ein monatlicher Eigenbeitrag von 19 € selbst zu tragen ist.
Das Erstattungsverfahren für Schüler und Schülerinnen wird ausschließlich online abgewickelt und befindet sich derzeit in Vorbereitung. Bitte beachten Sie hierzu die untenstehenden Hinweise zum Erstattungsverfahren unter „Fragen und Antworten“.
Diese Regelung gilt für
- Schüler und Schülerinnen der Klassenstufen 1 bis 10, die zu nah an der nächstgelegenen, öffentlichen Schule der gewählten Schulart wohnen,
- Schüler und Schülerinnen der Klassenstufen 11 bis 13,
- Vollzeitschüler und -schülerinnen an berufsbildenden Schulen. (Schüler und Schülerinnen in einer rein schulischen Ausbildung werden den Vollzeitschüler/innen gleichgestellt)
Voraussetzung ist der Hauptwohnsitz im Kreis Nordfriesland, während die besuchte Schule auch außerhalb des Kreises liegen kann. Schüler und Schülerinnen aus den benachbarten Kreisen erhalten bei den jeweiligen Kreisverwaltungen Informationen über die dortigen Angebote.
3. Auszubildende
Auszubildende, die das Deutschland-Jobticket der NAH.SH in der höchsten Rabattstufe beziehen, können sich den verbleibenden Eigenanteil von 16,55 € erstatten lassen. Voraussetzung ist, dass der jeweilige Ausbildungsbetrieb das Deutschland-Jobticket anbietet.
Der Hauptwohnsitz des Auszubildenden muss im Kreis Nordfriesland liegen.
Das Erstattungsverfahren für Auszubildende wird ausschließlich online abgewickelt und befindet sich derzeit in Vorbereitung. Bitte beachten Sie hierzu die untenstehenden Hinweise zum Erstattungsverfahren unter „Fragen und Antworten“.
Keine Auszubildenden im Sinne dieser Regelung sind alle, die eine Weiterbildung absolvieren, die auf einer bereits bestehenden Ausbildung aufbaut (z.B. Besuch der Meisterschule, Weiterbildung als Techniker/in etc.).
Fragen und Antworten
Nachfolgend finden Sie häufig gestellte Fragen und Antworten zum Deutschlandticket in der Schülerbeförderung.
Bitte beachten Sie, dass einige Fragen zum Ablauf derzeit noch nicht geklärt sind. Sollten offene Fragen bleiben, wenden Sie sich gerne mit Ihrer Anfrage an das Team Deutschlandticket.
deutschlandticket@nordfriesland.de
Aufgrund des hohen Anfragevolumens bitten wir um Kontaktaufnahme per E-Mail.
Kontaktformular
1. Wie erhalten die Schüler/innen und Auszubildenden ihre Deutschlandtickets?
Anspruchsberechtigte Schüler und Schülerinnen erhalten ihre Fahrkarten wie bisher auch in der Schule. Bei den Fahrkarten handelt es sich um Papierfahrkarten. Je nach ausstellendem Verkehrsunternehmen werden diese aber auch die Möglichkeit beinhalten, diese in eine Smartphone-App zu integrieren.
Sofern kein Schulwechsel stattfindet, ist kein neuer Antrag notwendig. Wenn Ihr Kind neu in die erste bzw. fünfte Klassenstufe kommt oder die Schule wechselt, stellen Sie bitte einen entsprechenden Fahrkartenantrag. Diesen geben Sie bei der Schule ab.
Die Bestellungen für die Deutschlandtickets für 2023 sind schon abgeschlossen. Eine Nachbestellung ist zwar möglich, eine Bereitstellung der Fahrkarte vor Beginn des neuen Schuljahres hingegen nicht.
Nicht anspruchsberechtigte Schüler und Schülerinnen kaufen sich ihr Deutschlandticket privat im Bestellportal der NAH.SH, und reichen dieses später beim Kreis Nordfriesland zur Erstattung über das Bürgerportal ein. Ein separater Antrag auf Übernahme der Schülerbeförderungskosten ist nicht zu stellen. Übergangsweise werden auch Deutschlandtickets anerkannt, die direkt über die Deutsche Bahn (DB Vertrieb) erworben wurden. Eine Bestellung ist als Handy-Ticket für die NAH.SH-App, die DB Navigator-App oder als Papierfahrkarte möglich.
Ab dem 1. Januar 2024 ist zusätzlich die Ausgabe von Chipkarten geplant. Details hierzu sind noch nicht bekannt.
2. Ab wann können die Deutschlandtickets genutzt werden?
Die in den Schulen ausgegebenen Deutschlandtickets können ab dem 1. August 2023 genutzt werden.
Eine Erstattung von privat gekauften Deutschlandtickets ist ab dem Geltungsmonat August 2023 möglich.
3. Wie funktioniert das Erstattungsverfahren?
Die Erstattungsverfahren für nicht-anspruchsberechtigte Schüler/innen und Auszubildende werden ausschließlich online über das Bürgerportal abgewickelt und befinden sich derzeit in Vorbereitung.
Für das Erstattungsverfahren wird zwingend ein Service-Konto (für die Erstattung "Schüler") bzw. ein Servicekonto Plus (für die Erstattung "Azubi") benötigt.
Die ersten Fahrkarten-Erstattungsanträge können voraussichtlich ab dem 1. Oktober 2023 dann auch rückwirkend für die Monate August und September eingereicht werden. Rückwirkend kann dann der Erstattungsbetrag von 30 € für nicht-anspruchsberechtigte Schüler/innen bzw. 16,55 € für Auszubildende für die Monate ab August 2023 beantragt werden.
Folgende Punkte sind dabei zu beachten:
- Grundsätzlich können nur Deutschlandtickets, die bei der NAH.SH bestellt worden sind, über das Erstattungsverfahren eingereicht werden. Darüber hinaus werden übergangsweise auch Deutschlandtickets anerkannt, die direkt über die Deutsche Bahn (DB Vertrieb) erworben wurden. Sollten Sie ein Deutschlandticket bei einer anderen Stelle erworben haben, kündigen Sie dieses bitte rechtzeitig und schließen ein Abonnement bei der NAH.SH ab.
- Erstattungsanträge können nur rückwirkend für ein Jahr gestellt werden. Das heißt, dass z.B. ein Erstattungsantrag für das Ticket im August 2023 spätestens im August 2024 gestellt werden muss.
- Im Online-Portal wird geprüft, ob ein gültiges Deutschlandticket vorliegt. Dafür muss zwingend ein Screenshot des im Deutschlandticket enthaltenen QR-Codes hochgeladen werden, da ansonsten eine Prüfung und Erstattung nicht möglich ist. Dies gilt auch bei Bestellung eines Papiertickets, welches Sie als E-Mail erhalten und ausdrucken müssen. Hier ist ebenfalls der QR-Code als Foto einzureichen.
Die QR-Codes der Handytickets sollten daher unbedingt per Screenshot gespeichert werden, um diese auch nach Ablauf des aktuellen Monats im Erstattungsverfahren noch einreichen zu können.
4. Was ist, wenn ich mein Deutschlandticket für das Erstattungsverfahren nicht bei der NAH.SH erworben habe?
Um eine Prüfung der Erstattungsanträge zu gewährleisten, muss das Deutschlandticket bei der NAH.SH erworben werden. Darüber hinaus werden übergangsweise auch Deutschlandtickets anerkannt, die direkt über die Deutsche Bahn (DB Vertrieb) erworben wurden.
Deutschlandtickets aller Anbieter sind monatlich kündbar. Wenn Sie das Deutschlandticket bei einem anderen Anbieter erworben haben, kann es monatlich dort gekündigt werden. Bei der NAH.SH kann dann ein neues Ticket für den Folgemonat bestellt werden.
Alle Hinweise und die Bestellmöglichkeit zum NAH.SH-Deutschlandticket finden Sie hier.
5. Gibt es auch eine Erstattung für Schülerinnen und Schüler an Förderschulen?
Hier gelten die gleichen Regelungen wie für andere Schülerinnen und Schüler auch.
Anspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler erhalten auf Antrag ein Deutschlandticket vom Schulträger. Alle anderen können selbst ein Deutschlandticket erwerben und bekommen auf Antrag einen Anteil von 30 € pro Monat erstattet.
6. Gibt es auch eine Erstattung für Schülerinnen und Schüler an nichtöffentlichen, allgemeinbildenden Schulen (z.B. Dänische Schulen, Waldorfschulen, etc.)?
Ja, auch für Schüler und Schülerinnen an diesen Schulen gilt das Erstattungsverfahren, sofern sie nicht anspruchsberechtigt sind.
7. Gibt es eine Erstattung für Menschen, die an einem Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ), Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ) oder am Bundesfreiwilligendienst (BFD teilnehmen?
Nein, die Erstattungsregelung des Kreises sieht dies nicht vor. Es gibt für diese Personengruppe jedoch alternativ die Möglichkeit über ein Deutschland-Jobticket der NAH.SH zu profitieren.
Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
8. Wo gilt das Deutschlandticket?
Das Deutschlandticket gilt bundesweit in allen Verkehrsmitteln des Nahverkehrs (Regionalexpress, Regionalbahn, Bus, Straßenbahn, U-Bahn etc.).
In Nordfriesland gilt das Ticket
- in allen Regionalzügen inkl. der Regionalbahnverbindung zwischen Niebüll und Tondern (Dänemark),
- in allen Regionalbuslinien,
- in den Buslinien der Stadt- und Ortsverkehre in Husum und St. Peter-Ording,
- im Rufbus Nordfriesland,
- im Lüttbus Mittleres Nordfriesland,
- im OrderBus im Stadtverkehr Husum (gegen Zuschlag),
- im Bürgerbus Ladelund (voraussichtlich gegen Zuschlag),
- in den Buslinien auf den Inseln Amrum, Föhr, Pellworm und Sylt (vorbehaltlich entsprechender vertraglicher Regelungen).
9. Was ist bei der Nutzung des Deutschlandtickets zu beachten (Ausweispflicht)?
Das Deutschlandticket ist nur in Verbindung mit einem Lichtbildausweis gültig.
- Für Schüler/innen bis einschließlich 15 Jahren reicht hierbei ein Schülerausweis aus.
- Für Schüler/innen ab 16 Jahren ist ein Personalausweis (oder ein anderes amtliches Ausweisdokument) erforderlich.
- Ein sogenannter Identitätsausweis ist gemäß Tarifbestimmungen nicht zulässig.
Der Schülerausweis wird nur in Schleswig-Holstein als Lichtbildausweis anerkannt. Bei Fahrten darüber hinaus ist ein amtliches Ausweisdokument mitzuführen.
10. Gibt es nun auch einen Anspruch auf die Einrichtung von Busverbindungen?
Nein. Die Busverbindungen werden weiterhin nach den Regeln der Schülerbeförderungssatzung auf die anspruchsberechtigten Schüler und Schülerinnen ausgerichtet sein. Das heißt, dass passende Hin- und Rückfahrten für die nächstgelegene Schule der gewählten Schulart eingerichtet werden.
Da sich viele Schülerströme überlagern, besteht an vielen Orten dennoch eine Auswahl aus verschiedenen Schulen, die erreicht werden können. Prüfen Sie Ihre Verbindungen mit der Fahrplanauskunft der NAH.SH oder fragen Sie bei der jeweiligen Schule nach.
11. Kommt es durch das Deutschlandticket zu überfüllten Bussen?
Durch die Einführung des Deutschlandtickets kann es sein, dass mehr Fahrgäste auf bereits stark ausgelasteten Busrouten unterwegs sein werden — insbesondere bei schlechten Wetterverhältnissen. Die Bereitstellung zusätzlicher Kapazitäten ist jedoch in der Regel nicht möglich, da die bei den Verkehrsunternehmen vorhandenen Fahrzeuge und das Fahrpersonal, aber auch die finanziellen Mittel der öffentlichen Hand begrenzt sind.
Bitte nutzen Sie — wenn möglich — andere, weniger ausgelastete Verkehrsmittel wie zum Beispiel im Stadtgebiet von Husum den HusumBus anstelle der Regionalbusse.