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Wie kann ich Ihnen helfen?
Foto: Bernd Höfer, Breklum

Kreishaus in der Marktstraße in Husum

Flüchtlinge aus der Ukraine: Aktuelle Informationen für Bürgerinnen und Bürger sowie Geflüchtete

Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine zwingt die Menschen vor Ort weiterhin dazu, ihre Heimat und ihr geliebtes Umfeld zu verlassen, um sich in Sicherheit zu bringen. Zuflucht finden die Ukrainerinnen und Ukrainer auch im Kreis Nordfriesland.

Bürgerinnen und Bürger aus dem gesamten Kreisgebiet zeigen eine große Solidarität mit den Menschen aus der Ukraine. Teilweise ergeben sich dabei Fragestellungen, die nachfolgend beantwortet werden. Diese Seite wird laufend an die aktuellen Informationen angepasst.


HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN (BÜRGERINNEN UND BÜRGER)

Ich habe einen Flüchtling aus der Ukraine aufgenommen. Was kann ich tun?

Personen, die keine Leistungen beziehen wollen, können sich ohne Aufenthaltstitel für 180 Tage visumsfrei legal in Deutschland im gesamten Bundesgebiet aufhalten. In dieser Zeit müssen Sie, um den Aufenthalt zu verlängern, einen Termin zur Beantragung des Aufenthaltstitels mit der Ausländerbehörde per E-Mail an abh@nordfriesland.de vereinbaren. Die Aufenthaltserlaubnis ist zunächst für 1 Jahr, die Verlängerung auf bis zu 3 Jahre ist möglich.

Ich habe Wohnraum zur Verfügung. Wo kann ich mich melden?

Dafür melden Sie sich bitte bei Ihrem zuständigen Amt. Die Verteilung unter den Ämtern koordiniert der Kreis. Grundsätzlich werden die Unterkünfte von den Ämtern, Gemeinden und Städten angemietet. Sie sind auch der Ansprechpartner für Vermieter, die Wohnungen anbieten. Darüber hinaus besteht natürlich auch die Möglichkeit, als Privatperson Mietverhältnisse abzuschließen. Die Kosten übernimmt dann das zuständige Sozialzentrum. Eine Tabelle mit den aktuellen Mietobergrenzen finden Sie auf dieser Seite in der rechten Randspalte unter "Dokumente". Bitte beachten Sie, dass vorrangig abgetrennte Wohnungen für einen längeren Zeitraum gesucht werden. 

Sollte sich aufgrund stark steigender Flüchtlingszahlen abzeichnen, dass die dezentrale Unterbringung (also in einzeln angemieteten Unterkünften) nicht mehr praktikabel ist, ist auch eine Unterbringung in Sammelunterkünften denkbar. 

Amt Eiderstedt
Welter Str. 1
25836 Garding

E-Mail: ordnungsamt@amt-eiderstedt.de 

Ansprechpartnerin:
Frau Kobarg
Tel.: 04862 1000-126
E-Mail: ordnungsamt@amt-eiderstedt.de 

Amt Föhr-Amrum
Hafenstr. 23
25938 Wyk auf Föhr

Telefon: 04681 50 04-0
Fax: 04681 50 04-50
E-Mail: info@amtfa.de 

Ansprechpartnerinnen:
Frau Peyser, Tel. 04681 74 17 70
Frau Krahmer, Tel. 04682 94 11 43

Amt Mittleres Nordfriesland
Theodor-Storm-Straße 2
25821 Bredstedt

Ansprechpartnerin:
Frau Schmitz
Tel.: 04671 91 92 28
E-Mail: y.schmitz@amnf.de 

Amt Nordsee-Treene
Schulweg 19
25866 Mildstedt

Ansprechpartnerin:
Frau Thomsen, Tel. 04841 992-324
Frau Rautenberg, Tel. 04841 992-357
E-Mail: ordnungsamt@amt-nordsee-treene.de

Amt Pellworm
Uthlandestr. 1
25849 Pellworm

Telefon: 04841 666-0
E-Mail: info@amt-pellworm.de 

Amt Südtondern
Marktstraße 12
25899 Niebüll

Telefon: 04661 6 01-0
Fax: 04661 6 01-151

Ansprechpartnerin:
Frau von Kamlah-Emmermann
Tel.: 04661 601-431
E-Mail: sylke.vonkamlah-emmermann@amt-suedtondern.de 

Amt Viöl
Westerende 41
25884 Viöl

Ansprechpartnerinnen:
Frau Penk, Tel.  04843 20 90 27 
Frau Thomsen, Tel. 04843 20 90 23

Stadt Husum
Zingel 10
25813 Husum

E-Mail: ordnungsamt@husum.de 

Ansprechpartnerinnen:
Frau Rudolph, Tel. 04841 66 63 105
Frau Schmitz, Tel. 04841 66 63 103
Frau Pairott, Tel. 04841 66 63 102

Gemeinde Sylt
Andreas-Nielsen-Straße 1
25980 Sylt/OT Westerland

Telefon: 04651 8 51-0
Fax: 04651 8 51-290
E-Mail: fluechtlingshilfe@gemeinde-sylt.de 


WohnECK NF gGmbH

Neben den Ämtern steht für die Koordination und Vermittlung von Wohnraumangeboten außerdem die WohnECK NF gGmbH als Ansprechpartner zur Verfügung.

WohnECK NF gGmbH
Marktstr. 6
25815 Husum

Telefon: 04841 / 98 11540
E-Mail: info@wohneck.de 
Web: https://wohneck-nf.de 

Ich möchte anderweitig helfen. Gibt es dafür einen Ansprechpartner?

Ansprechpartner für Hilfsangebote sind die Ordnungsbehörden der Ämter und Städte (siehe "Ich habe Wohnraum zur Verfügung. Wo kann ich mich melden?").

Für die Koordination ehrenamtlicher Hilfsangebote stehen zudem unsere Ehrenamtskoordinatoren zur Verfügung. 

Föhr-Amrum

Yvonne Peyser
Ehrenamtsberatung und Asylbetreuung
E-Mail: yvonne.peyser@sz-foehr-amrum.de 
Tel.: 04681 741770

Mittleres Nordfriesland

Dirk Bölter
Flüchtlingsbetreuung
E-Mail: d.boelter@amnf.de 
Tel.: 04671 9192-33

Martje Petersen
Ehrenamtsberatung
E-Mail: M.Petersen@amnf.de 
Tel.: 04671 9192-176

Eiderstedt

Claudia Böskens
Ehrenamtskoordination
E-Mail: claudia.boeskens@dw-husum.de
Tel.: 04861 617 57 17
Mobil: 0151 65460140

Stadt Husum, Amt Nordsee-Treene, Amt Viöl, Friedrichstadt

Doro Buchweitz
Ehrenamtskoordination 
E-Mail: doro.buchweitz@dw-husum.de 
Tel.: 04841 80 38 477
Mobil: 0151 50 51 28 80

Aufgaben des Ehrenamts sind u.a. die Unterstützung in behördlichen Angelegenheiten, die Begleitung zu Ärzten, das Angebot kleiner Sprachkursen, die Unterstützung der Kinder (z.B. Hausaufgabenhilfe, Freizeitaktivitäten) oder auch die Unterstützung bei der Arbeitssuche.

Wie viele Flüchtlinge werden in Nordfriesland erwartet?

Die Anzahl der Flüchtlinge ist in diesem Zusammenhang schwer abzuschätzen, denn am Ende hängt es auch davon ab, wie viele Menschen aus der Ukraine fliehen und wie viele davon überhaupt nach Deutschland kommen. Grundsätzlich verhält es sich aber so, dass die Geflüchteten nach dem Königsteiner Schlüssel auf die Bundesländer verteilt werden. Für Schleswig-Holstein bedeutet das eine Aufnahme von 3,4 Prozent. Von den nach Schleswig-Holstein verteilten Flüchtlingen nimmt Nordfriesland dann 5,7 Prozent auf.


HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN (FLÜCHTLINGE)

Ich möchte Sozialleistungen beziehen. Was muss ich tun und wie läuft es ab?

Fall 1: Ich habe einen ukrainischen Pass und bin am oder nach dem 24.02.2022 eingereist.

In diesem Fall melden Sie sich direkt beim Sozialzentrum und stellen dort einen Antrag auf Sozialleistungen. Vom Sozialamt werden Ihre persönlichen Daten erfasst sowie eine Kopie Ihres Reisepasses angefertigt und an die Ausländerbehörde übermittelt. Durch die Übermittlung der Unterlagen an die Ausländerbehörde gelten die weiteren Voraussetzungen zur Gewährung von Leistungen für den laufenden Monat als erfüllt und Sie erhalten zunächst Sozialleistungen für den laufenden Monat. Leistungsbeginn ist der Tag der Antragstellung. 

Sie erhalten zudem kurzfristig und schnellstmöglich (spätestens innerhalb von 14 Tagen) einen Termin in der Ausländerbehörde zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis. Um für die folgenden Monate Sozialleistungen zu erhalten, müssen Sie eine von der Ausländerbehörde ausgestellte Eingangsbestätigung für den Antrag auf Aufenthaltserlaubnis vorlegen. Die Aufenthaltserlaubnis ist zunächst für 1 Jahr, die Verlängerung auf bis zu 3 Jahre ist möglich.

Zusätzlich müssen Sie sich noch beim Einwohnermeldeamt melden.

Bitte beachten Sie: Bei Leistungsbeantragung in Nordfriesland erhalten Sie eine Wohnsitzauflage. Das bedeutet, dass Sie mit der Erteilung des Aufenthaltstitels eine Beschränkung der Wohnsitznahme auf den Kreis Nordfriesland bekommen. Ab dann sind spätere Umzüge im Bundesgebiet nur noch unter erschwerten Bedingungen mit Genehmigung der Ausländerbehörde möglich.

Fall 2: Ich kann mich nicht ausweisen.

Vereinbaren Sie bitte direkt einen Termin bei der Ausländerbehörde. Erst danach ist es möglich, Sozialleistungen zu erhalten.

Fall 3: Ich bin vor dem 24.02.2022 eingereist oder ich bin kein ukrainischer Staatsangehöriger.

Vereinbaren Sie bitte direkt einen Termin bei der Ausländerbehörde. Diese entscheidet dann, ob eine Leistungsgewährung in Betracht kommt.

Wo finde ich die Sozialzentren?

Für weitere Informationen zum Bezug von Sozialleistungen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Sozialzentrum.

Sozialzentrum Sylt
Maybachstraße 2
25980 Sylt

Telefon: 04651 851-710
Fax: 04651 851-790
E-Mail: info@sz-sylt.de   

Sozialzentrum Föhr-Amrum
Feldstraße 36
25938 Wyk auf Föhr

Telefon: 04681 746-783
Fax: 04681 7412-820
E-Mail: info@sz-foehr-amrum.de   

Sozialzentrum Niebüll
Hauptstr. 44
25899 Niebüll

Telefon: 04661 601-501
Fax: 04661 601-549
E-Mail: info@sz-niebuell.de  

Sozialzentrum Leck
Klixbüller Chaussee 10
25917 Leck

Telefon: 04661 601-601
Fax: 04661 601-649
E-Mail: info@sz-leck.de

Sozialzentrum Mittleres Nordfriesland
Norderende 2
25821 Breklum

Telefon: 04671 9192-112
Fax: 04671 9192-125
E-Mail: info-sz@amnf.de   

Sozialzentrum Husum und Umland
Zingel 10
25813 Husum

Telefon: 04841 666-0
Fax: 04841 666-500
E-Mail: sozialzentrum@husum.de  

Sozialzentrum Südliches Nordfriesland
Am Markt 1
25832 Tönning

Telefon: 04861 614-567
Fax: 04861 614-40
E-Mail: info@sz-snf.de  

Wie erhalte ich die Sozialleistungen?

Vorerst werden die Sozialleistungen per Scheck ausgezahlt. Mit einem ukrainischen biometrischen Pass ist eine Kontoeröffnung jedoch möglich. Ein ukrainischer Personalausweis reicht dafür nicht.

Bin ich krankenversichert?

Ja, Sie werden zeitgleich mit Gewährung von Sozialleistungen bei einer Krankenversicherung angemeldet.

Darf ich arbeiten?

Ja, aber erst nachdem Sie von der Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis erhalten haben. Für die Geflüchteten ist der Arbeitsmarktzugang eröffnet. Die Aufenthaltserlaubnis wird einen entsprechenden Zusatz enthalten. 

Auch die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit ist nicht ausgeschlossen. Schon mit Erhalt der Fiktionsbescheinigung soll die Aufnahme einer Arbeit möglich sein.

Welche Bildungsmöglichkeiten haben meine Familie und ich?

Kita- und Schulbesuch sowie Integrationskurse (Sprachkurse) sind möglich.

Ich brauche eine Wohnung. Wer kann mir helfen?

Nach jetzigen Kenntnissen kommt der erste Zufluss an Flüchtlingen, der Nordfriesland derzeit erreicht, vorwiegend bei Verwandten oder Bekannten sowie bei Privatpersonen unter.

Wenn Sie hier weder über Kontakte noch Wohnraum verfügen, sind Ihre ersten Anlaufstellen die Ämter im Kreisgebiet:

Amt Eiderstedt
Welter Str. 1
25836 Garding

E-Mail: ordnungsamt@amt-eiderstedt.de 

Ansprechpartnerin:
Frau Kobarg
Tel.: 04862 1000-126
E-Mail: ordnungsamt@amt-eiderstedt.de 

Amt Föhr-Amrum
Hafenstr. 23
25938 Wyk auf Föhr

Telefon: 04681 50 04-0
Fax: 04681 50 04-50
E-Mail: info@amtfa.de 

Ansprechpartnerinnen:
Frau Peyser, Tel. 04681 74 17 70
Frau Krahmer, Tel. 04682 94 11 43

Amt Mittleres Nordfriesland
Theodor-Storm-Straße 2
25821 Bredstedt

Ansprechpartnerin:
Frau Schmitz
Tel.: 04671 91 92 28
E-Mail: y.schmitz@amnf.de 

Amt Nordsee-Treene
Schulweg 19
25866 Mildstedt

Ansprechpartner:
Frau Petersen, Tel. 04841 992-357
Herr Kjer, Tel. 04841 992-324
E-Mail: ordnungsamt@amt-nordsee-treene.de 

Amt Pellworm
Uthlandestr. 1
25849 Pellworm

Telefon: 04841 666-0
E-Mail: info@amt-pellworm.de 

Amt Südtondern
Marktstraße 12
25899 Niebüll

Telefon: 04661 6 01-0
Fax: 04661 6 01-151

Ansprechpartnerin:
Frau von Kamlah-Emmermann
Tel.: 04661 601-431
E-Mail: sylke.vonkamlah-emmermann@amt-suedtondern.de 

Amt Viöl
Westerende 41
25884 Viöl

Ansprechpartnerinnen:
Frau Penk, Tel.  04843 20 90 27 
Frau Thomsen, Tel. 04843 20 90 23

Stadt Husum
Zingel 10
25813 Husum

E-Mail: ordnungsamt@husum.de 

Ansprechpartnerinnen:
Frau Rudolph, Tel. 04841 66 63 105
Frau Schmitz, Tel. 04841 66 63 103
Frau Pairott, Tel. 04841 66 63 102

Gemeinde Sylt
Andreas-Nielsen-Straße 1
25980 Sylt/OT Westerland

Telefon: 04651 8 51-0
Fax: 04651 8 51-290
E-Mail: fluechtlingshilfe@gemeinde-sylt.de 


WohnECK NF gGmbH

Neben den Ämtern steht für die Koordination und Vermittlung von Wohnraumangeboten außerdem die WohnECK NF gGmbH als Ansprechpartner zur Verfügung.

WohnECK NF gGmbH
Marktstr. 6
25815 Husum

Telefon: 04841 / 98 11540
E-Mail: info@wohneck.de 
Web: https://wohneck-nf.de 

Kann ich frei meinen Wohnort wechseln?

Nein, Sie erhalten bei der Leistungsbeantragung eine Wohnsitzauflage für den Kreis Nordfriesland. Dies bedeutet, dass Sie danach nur noch unter erschwerten Bedingungen Ihren Wohnsitz ändern können.

Ich habe bereits eine Unterkunft. Besteht die Gefahr, dass ich eventuell doch anderweitig in einer Landesunterkunft untergebracht werde?

Nein, sie sollen dann nicht in Landesunterkünften untergebracht werden. Sie könnten so etwa bei ihren Freunden oder Verwandten bleiben.

Ich möchte keine Sozialleistungen beziehen und brauche weder Schutz noch Unterstützung. Wie ist meine Lage?

Personen, die keine Leistungen beziehen wollen, können sich ohne Aufenthaltstitel für 180 Tage visumsfrei legal in Deutschland im gesamten Bundesgebiet aufhalten. In dieser Zeit müssen Sie, um den Aufenthalt zu verlängern, einen Termin zur Beantragung des Aufenthaltstitels mit der Ausländerbehörde per E-Mail an abh@nordfriesland.de vereinbaren. Die Aufenthaltserlaubnis ist zunächst für 1 Jahr, die Verlängerung auf bis zu 3 Jahre ist möglich.

Falls sie in der Zeit vor dem 24.02.2022 eingereist sind oder sich am 24.02.2022 bereits rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten haben, ohne einen Aufenthaltstitel zu besitzen, müssen sie nicht zwingend einen Aufenthaltstitel beantragen. Sie werden dann weder registriert, noch erkennungsdienstlich behandelt.

Wie ist meine aufenthaltsrechtliche Lage, wenn ich vor dem 24.02.2022 eingereist bin?

Wenn sie sich am 24.02.2022 bereits rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten haben, müssen Sie nicht zwingend einen Aufenthaltstitel beantragen. Rechtmäßig ist ihr Aufenthalt entweder wegen der Visumsfreiheit oder einem Schengen-Visa. Jedoch können sie ohne einen solchen Aufenthaltstitel keine Sozialleistungen erhalten. Daher ist dessen Beantragung dringend zu empfehlen.

Was passiert, wenn ich beim Landesamt für Zuwanderung (LaZuF) Schutz suche?

Sie werden zunächst vom Landesamt aufgenommen und dort erkennungsdienstlich behandelt und registriert. Sie sind dann auch sofort sozialleistungsberechtigt und erhalten einen 6 Monate gültigen Ankunftsnachweis.

Nach der Registrierung werden Sie dann den Kreisen und kreisfreien Städten zugewiesen. In der dort zuständigen Ausländerbehörde ist dann die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis möglich.

Wer hat Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis? 

  • ukrainische Staatsangehörige, die vor dem 24.02.2022 ihren Aufenthalt in der Ukraine hatten
  • Staatenlose und Staatsangehörige anderer Drittländer als der Ukraine, die vor dem 24. Februar 2022 in der Ukraine internationalen Schutz oder einen gleichwertigen nationalen Schutz genossen haben
  • Familienangehörige der unter 1. und 2. genannten Personengruppen
  • Staatenlose und Staatsangehörige anderer Drittländer, die nachweisen können, dass sie sich vor dem 24. Februar 2022 auf der Grundlage eines nach ukrainischem Recht erteilten gültigen unbefristeten Aufenthaltstitels rechtmäßig in der Ukraine aufgehalten haben, und die nicht in der Lage sind, sicher und dauerhaft in ihr Herkunftsland oder ihre Herkunftsregion zurückzukehren

Kann ich mich gegen Corona impfen lassen?

Ja, Sie können die Corona-Schutzimpfung kostenfrei erhalten. Das gilt auch, wenn Sie noch keinen Aufenthaltstitel besitzen.

Sie benötigen dazu nur einen Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass, Krankenversicherungskarte etc.)

Weitere Informationen:

Das Land Schleswig-Holstein hat eine Info-Hotline zur Flucht aus der Ukraine eingerichtet, die per E-Mail (flucht-ukraine@im.landsh.de) oder per Telefon (0431 988-3369). Zusätzliche Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.schleswig-holstein.de/ukraine