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Foto: Bernd Höfer, Breklum

Kreishaus in der Marktstraße in Husum

21.10.2022

Geflügelpest: Aufhebung der Aufstallungspflicht auf dem nordfriesischen Festland / Geflügel auf Sylt muss weiterhin im Stall bleiben

Mit Wirkung ab Sonnabend, dem 22. Oktober, hebt das Veterinäramt des Kreises Nordfriesland seine Allgemeinverfügung vom 21. September über Maßnahmen zur Bekämpfung der Geflügelpest in und um Risum-Lindholm auf. Auf Sylt jedoch gilt die Stallpflicht für Geflügel weiterhin.

Über eine interaktive Landkarte auf der Internetseite des Kreises können Tierhalter selbst überprüfen, ob ihre Tierhaltung betroffen ist. Weitere Informationen sind auf der Homepage des Veterinäramtes (www.nordfriesland.de/Veterinärwesen) zu finden.

Eine entsprechende Allgemeinverfügung wurde unter www.nordfriesland.de/amtsblatt veröffentlicht (Amtsblatt Nr.36).

Aufgrund der Tatsache, dass es in der jüngeren Vergangenheit zu drei Geflügelpestausbrüchen in Geflügelhaltungen im nördlichen Kreisgebiet und weiteren Ausbrüchen in den Nachbarkreisen gekommen ist, rät das Veterinäramt den Geflügelhaltern im gesamten Kreisgebiet, weiterhin wachsam zu bleiben und im Rahmen der eigenen Möglichkeiten Maßnahmen zu ergreifen, die das Risiko der Einschleppung der Seuche in die Bestände verringern. Hierbei spielt der direkte und indirekte Kontakt zu infizierten Wildvögeln eine Schlüsselrolle. Geeignete Maßnahmen hierfür sind unter anderem freiwillige Aufstallung, Übernetzung der Ausläufe, ausschließliche Fütterung und Tränkwasserversorgung im Stall. Daneben sind die Vorgaben gemäß Allgemeinverfügung des Landes Schleswig-Holstein zur Biosicherheit vom 23.11.2021 auch weiterhin umzusetzen (https://t1p.de/vuovs).

Das Husumer Veterinäramt hat unter 04841 67-827 ein Bürgertelefon eingerichtet. Es ist montags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr und freitags bis 12 Uhr erreichbar.