Geflügelpest in Dagebüll festgestellt
In einer 17 Tiere umfassenden Hobbygeflügelhaltung in der Gemeinde Dagebüll im nördlichen Nordfriesland wurde das Geflügelpest-Virus festgestellt. Weil mehrere Tiere des Bestandes innerhalb kurzer Zeit gestorben waren, wurden am 13. Mai Proben genommen, am 14. Mai übermittelte das Friedrich-Loeffler-Institut dem Kreis das positive Testergebnis. Es handelt sich um das Virus H5N1.
Noch am 14. Mai wurden alle verbliebenen Hühner und Enten der Geflügelhaltung gemäß den Vorschriften der bundesweit gültigen Geflügelpest-Verordnung getötet und fachgerecht entsorgt.
Um ein Überspringen der Geflügelpest auf weitere Nutztierbestände zu verhindern, hat das Veterinäramt des Kreises eine Schutzzone mit einem Radius von rund drei Kilometern und eine Überwachungszone mit einem Radius von rund zehn Kilometern eingerichtet. Eine entsprechende Allgemeinverfügung samt Landkarte wurde unter www.nordfriesland.de/amtsblatt veröffentlicht (Amtsblatt Nr. 15).
An den Hauptzufahrtswegen werden Schilder mit der Aufschrift »Geflügelpest-Sperrbezirk« beziehungsweise »Geflügelpest-Beobachtungsgebiet« angebracht.
In diesen Gebieten gelten umfangreiche Beschränkungen für Geflügelhaltungen. Dazu gehört ein Aufstallungsgebot. Aus Gründen der Tierseuchenbekämpfung wird empfohlen, in der Schutzzone, also dem Sperrbezirk, auf die Bejagung von Federwild zu verzichten. In diesem Gebiet dürfen auch gehaltene Säugetiere den jeweiligen Betrieb nur verlassen, wenn sie keinen Kontakt zu gehaltenem Geflügel hatten.
Die Geflügelhalter in dem betroffenen Gebiet sind verpflichtet, strengste Biosicherheitsmaßnahmen zu befolgen.