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Foto: Bernd Höfer, Breklum

Kreishaus in der Marktstraße in Husum

08.10.2022

Geflügelpest in Nutztierbestand auf Sylt festgestellt - Aufstallungspflicht für Geflügelhalter auf Sylt

In einem Betrieb in Keitum auf der Insel Sylt wurde das Geflügelpest-Virus H5N1 festgestellt. Von den rund 240 Gänsen in der betroffenen Haltung waren mehrere innerhalb kurzer Zeit gestorben. Am Vormittag des 8. Oktobers wurden alle verbliebenen Tiere der Geflügelhaltung getötet und fachgerecht entsorgt.

Um ein Überspringen der Geflügelpest auf weitere Nutztierbestände zu verhindern, hat das Veterinäramt des Kreises Nordfriesland eine Schutzzone mit einem Radius von rund drei Kilometern und eine Überwachungszone mit einem Radius von rund zehn Kilometern eingerichtet. Über eine interaktive Landkarte auf der Internetseite des Kreises können Tierhalter selbst überprüfen, ob und in welchen Restriktionszonen sich ihre Tierhaltung befindet.

Eine entsprechende Allgemeinverfügung samt Landkarte wurde unter www.nordfriesland.de/amtsblatt veröffentlicht (Amtsblatt Nr. 33).

Im Bereich der gesamten Insel Sylt ist Geflügel (außer Tauben) unverzüglich aufzustallen. Die Details und weiteren Vorgaben können der oben genannten Allgemeinverfügung entnommen werden. Geflügelhalter in den Schutzzonen werden in den nächsten Tagen durch Mitarbeiter des Veterinäramtes kontaktiert.

Zudem sind strenge Biosicherheitsmaßnamen in Bezug auf die Hygiene im Stall und außerhalb zu beachten.

»Die Geflügelpest kann sich außerordentlich schnell verbreiten. Dies ist bereits – nach Emmelsbüll-Horsbüll und Dagebüll – der dritte Ausbruch innerhalb weniger Wochen in Nordfriesland. Um weitere Ausbrüche zu verhindern, müssen Reinigung und Desinfektion jetzt ganz obenan stehen. Die entsprechenden Vorschriften sollten allen Tierhaltern bekannt sein, bei Bedarf stehen die Mitarbeiter des Veterinäramtes für diesbezügliche Fragen gerne zur Verfügung«, betont Kreisveterinär Mattias Knoth.

Aufgrund des erhöhten Eintragsrisikos hinsichtlich der Geflügelpest rät das Veterinäramt auch den Geflügelhaltern außerhalb der Restriktionszonen zur Überprüfung Ihrer Biosicherheitskonzepte. Insbesondere ist der Kontakt zu Wildvögeln zu unterbinden (s.a. Allgemeinverfügung des MLLEV zur Biosicherheit).

Außerdem bittet das Veterinäramt alle Bürger weiterhin darum, verendete Wildvögel im Kreisgebiet zu melden.
Das Husumer Veterinäramt hat unter 04841 67-827 ein Bürgertelefon eingerichtet. Es ist montags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr und freitags bis 12 Uhr erreichbar.